Anträge richtig stellen, bedeutet sie entsprechend auszufüllen, damit die Form gewahrt wird, die dann von den Behörden genehmigt und die Gelder auch ausgezahlt werden.
Wir bieten Hilfestellung und Unterstützung bei Erstellung folgender Anträge:
Sammelantrag Agrarförderung und Agrarumweltmaßnahmen
(sogenannter GAP-Antrag)
Ist der Antrag auf Auszahlung der Direktzahlungen, das sind die Einkommensgrundstützungen.
Darüber hinaus sind gewisse Vorgaben, je nach Betriebsgröße, einzuhalten.
Antragstellung ist nur noch Online mit dem Andi-Programm möglich.
Antragsfrist: 15.05. eines jeden Jahres
Antrag auf Steuerentlastung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und Vereinfachter Antrag auf Steuerentlastung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft
(sogenannte Dieselrückvergütung)
Dieser Antrag sollte jedes Jahr rückwirkend für den Dieselverbrauch des vorangegangenen Jahres gestellt werden. Es gibt die Möglichkeit ihn in Papierform oder Online beim Hauptzollamt zu stellen.
Frist ist 31.12. des Folgejahres.
Düngung
Düngebedarfsermittlung: Seit Inkrafttreten der neuen Düngeverordnung am 02.06.2017 ist jeder Landwirt dazu verpflichtet vor dem Aufbringen wesentlicher Nährstoffgehalte eine Düngebedarfsermittlung für seine Flächen zu erstellen. Hierbei ist jedes Jahr vor dem Beginn der Düngung im Frühjahr für jede Fläche/Bewirtschaftungseinheit der Düngebedarf an Stickstoff und Phosphor zu ermitteln. Des Weiteren ist bei einer geplanten Herbstdüngung eine vereinfachte Düngebedarfsermittlung für die entsprechenden Flächen durchzuführen. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass eine Düngung im Herbst grundsätzlich nur noch zu Wintergerste, Raps, Feldfutter bzw. Zwischenfruchtanbau mit Getreidevorfrucht zulässig ist.
Wir helfen Ihnen dabei alle notwendigen Dokumentationsvorgaben einzuhalten und geben auf Wunsch auch für Sie die Dokumentation der Düngung und die Berechnung der 170kgN-Grenze in das ENNI-Programm ein.
Sollten Sie Fragen haben, rufen Sie uns an oder vereinbaren einen Termin!
Ansprechpartner (Ackerschlagkartei):
Daniel Rolfmeyer (Geschäftsführer)
Telefon: 05422 9502 25
E-Mail:
Ansprechpartner
(Flächenantrag / Düngebedarfsermittlung / Dieselrückvergütung):
Fynn Wittefeld
Telefon: 05422 9502 21
E-Mail: