Lernen mit allen Sinnen in Melle

Landvolk Melle Öffentlichkeitsarbeit GmbH ist wieder als regionaler Bildungsträger bei dem Projekt „Transparenz schaffen – von der Ladentheke bis zum Erzeuger“ anerkannt.

Der Förderantrag für den neuen Zeitraum vom 01.07.2020 bis 30.06.2023 ist bewilligt worden. Das heißt, wenn die Einschränkungen wegen Corona es demnächst zulassen, können wir wieder mit unseren Bildungsprojekten an den Schulen weitermachen.

Projekte wie „Kuh und Milch“ und „Huhn und Ei“ vermitteln wir Grundschulkindern, mit einer vorbereitenden Unterrichtsstunde und einem anschließenden Besuch auf einem landwirtschaftlichen Betrieb.

Für die weiterführenden Schulen, Klasse 5 und 6, haben wir Projekte zum Thema „Bodenkunde und Pflanzenbau“ und „Einblicke in die Landwirtschaft“.

Auch Erwachsenengruppen zeigen wir, wie Landwirtschaft funktioniert, auch sie können Einblicke in den tatsächlichen Ablauf auf einem Hof bekommen. Da bietet sich das Angebot „Expeditionen in die Landwirtschaft“ an.

Bei Fragen sind wir für Sie da.

 

Zweites Corona-Steuerhilfegesetz vom 12.06.2020

Aus der Buchstelle - Für weitere individuelle Gestaltungs- und Beratungsfragen sprechen Sie Ihren persönlichen Sachbearbeiter an:

Aufgrund der Coronapandemie sind viele Betriebe unverschuldet in wirtschaftliche Schieflage geraten. Um einer möglichen Insolvenzwelle entgegenzuwirken und neue Impulse für die Wirtschaft zu setzen, hat das Bundeskabinett ein umfangreiches Maßnahmenpaket beschlossen, welches vom Bundesministerium der Finanzen am 12.06.2020 veröffentlicht wurde.

Mit diesem Info-Schreiben möchten wir Ihnen im Folgenden die für Sie wichtigsten Punkte erläutern.

Umsatzsteuer

Änderung Mehrwertsteuersätze 01.07.2020 bis 31.12.2020

Eine überraschende, aber auch zentrale Maßnahme des Pakets ist die befristete Senkung der Mehrwertsteuersätze. Man verspricht sich dadurch die Stärkung des Binnenkonsums.

Im Detail stellt sich die Änderung wie folgt dar:

Für den befristeten Zeitraum vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 werden der reguläre Mehrwertsteuersatz von 19 % auf 16 % und der ermäßigte Steuersatz von 7 % auf 5 % gesenkt.

Bedeutung in der Praxis:

Die reduzierten Mehrwertsteuersätze sind auf alle erbrachten Lieferungen und Leistungen ab dem 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 anzuwenden. Das bedeutet, dass das Liefer- bzw. Leistungsdatum das entscheidende Merkmal ist, welches die Anwendung der reduzierten Mehrwertsteuersätze begründet.

Stellen Sie daher sicher, dass auf Ihren Eingangs- und Ausgangsrechnungen neben den neuen Steuersätzen auch das Liefer- bzw. Leistungsdatum eindeutig zu erkennen ist, um so von vornherein eventuellen Unklarheiten und Streitpunkten mit dem Finanzamt aus dem Weg zu gehen. Dies würde besonders den Vorsteuerabzug betreffen, der bei einer nicht korrekt erstellten Rechnung verwehrt wird. Des Weiteren ist eine in der Ausgangsrechnung zu hoch ausgewiesene Umsatzsteuer auch in voller Höhe an das Finanzamt abzuführen.

Für Landwirte, welche die Pauschalierung der Umsatzsteuer nach § 24 UStG anwenden, bleibt der Durchschnittssteuersatz von 10,7 % weiterhin bestehen. Hier entsteht ein Liquiditätsvorteil, da bei gleichbleibenden Umsätzen Waren und Dienstleistungen nun durch die reduzierten Mehrwertsteuersätze günstiger erworben werden können.

Einkommensteuer

Wiedereinführung der degressiven Abschreibung

Als Anreiz für neue Investitionen hat der Koalitionsausschuss beschlossen, für die Kalenderjahre 2020 und 2021 die degressive Abschreibung für Abnutzung (AfA) wiedereinzuführen.

Diese kann dann für alle beweglichen Wirtschaftsgüter, die zwischen dem 01.01.2020 und dem 31.12.2021 angeschafft werden, angewandt werden.

Die Höhe beträgt das 2,5-fache der linearen Abschreibung und maximal 25 %.

Vorteile:

Während bei der linearen AfA das Wirtschaftsgut über die Laufzeit in gleichbleibenden Beträgen abgeschrieben wird, profitiert man bei der degressiven AfA in den ersten ein bis drei Jahren von höheren AfA-Sätzen, da die maximal 25 % immer vom Restbuchwert des Vorjahres berechnet werden. Somit hat man bereits in den ersten drei Jahren über 50 % des AfA-Volumens für sich nutzen können.

Des Weiteren kann während der Nutzungsdauer von der degressiven zur linearen AfA gewechselt werden, sobald diese günstiger ist. Somit kann sichergestellt werden, dass das volle AfA-Volumen während der Nutzungsdauer ausgeschöpft werden kann, da bei der degressiven AfA üblicherweise ein Restbuchwert stehen bleibt.

 

Fristverlängerung für Investitionsabzugsbetrag und Reinvestitionsrücklagen

Die Möglichkeit zur Bildung von Investitionsabzugsbeträgen bzw. Reinvestitionsrücklagen sind vom Gesetzgeber als Anreiz gedacht, dass der Steuerpflichtige weiter in sein Unternehmen investiert. Die so erlangten steuerlichen Vorteile im Jahr der Bildung sind aber an bestimmte Fristen geknüpft, in denen die entsprechende Investition auch getätigt werden muss.

Sollte die Investition ausbleiben, ist die Bildung des Investitionsabzugsbetrages bzw. der Reinvestitionsrücklage im Jahr der Bildung rückgängig zu machen. Dies führt zu einer Steuernachzahlung, die zusätzlich verzinst wird.

Da es aufgrund der Corona-Pandemie durchaus passieren kann, dass geplante Investitionen zeitlich nach hinten verschoben werden müssen, würde genau dieses Szenario der nachträglichen Versteuerung und Verzinsung eintreten.

Um dem vorzubeugen, hat der Gesetzgeber beschlossen, die Fristen für Investitionsabzugsbeträge und Reinvestitionsrücklagen um 1 Jahr zu verlängern. Dies gilt für alle IAB’s und Rücklagen, die am Wirtschaftsjahresende 30.06.2020 für Landwirte und 31.12.2020 für Gewerbetreibende aufzulösen wären.

 

Weitere Maßnahmen

Einmaliger Kinderbonus von 300,- € für jedes Kind, welches im Kalenderjahr 2020 mindestens für einen Monat kindergeldberechtigt war. Der Bonus wird in zwei Teilen zu je 150,- € in den Monaten September und Oktober 2020 ausgezahlt.

Der Ermäßigungsfaktor bei der Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer gem. § 35 EStG wird von 3,8 auf 4,0 angehoben. Das bedeutet, dass bis zu einem Hebesatz von 420 % Gewerbetreibende vollständig von der Gewerbesteuer entlastet werden könnten. Dies ist im Einzelfall zu berechnen.

Der Verlustrücktrag gem. § 10 Abs. 1 Satz 1 EStG wird für die Veranlagungszeiträume 2020 und 2021 von 1 Mio. EUR auf 5 Mio. EUR für Einzelveranlagte und von 2 Mio. EUR auf 10 Mio. EUR für zusammen Veranlagte erhöht. Ab 2022 gelten wieder die alten Werte.

Der Freibetrag für Alleinerziehende wird für die Jahre 2020 und 2021 von derzeit 1.908,- € 4.008,- € angehoben.

Des Weiteren ist über die Höhe der Vorauszahlungen für die Einkommensteuer nachzudenken. Je nach wirtschaftlicher Situation ist eine Herabsetzung möglich und sinnvoll.

Text: Stephan Hobelmann - Steuerfachwirt
Quelle: Bundesministerium für Finanzen

KLAr Melle – Homepage

Webpräsenz ist unter www.klar-melle.de aufrufbar.

Die Stiftung Ornithologie und Naturschutz (SON) hat gemeinsam mit dem Kreislandvolkverband Melle e. V., der Jägerschaft Melle e. V. und der Stadt Melle das Projekt "KLAr Melle ausgeschrieben Kooperation Lebensraum- und Artenschutz Melle" gegründet. Ziel des Projektes ist es bestandbedrohte Arten zu fördern.

Über das Projekt können Sie sich auf der o. g. Homepage informieren.

Niedersächsischer Weg

Wie bereits  angekündigt, ist die neue Seite des Landvolk Niedersachsen zum "Niedersächsischen Weg" seit Ende letzter Woche unter www.niedersaechsischer-weg.de online.

Mit einer neuen Webseite informiert das Landvolk Niedersachsen über einzelne Punkte des "Niedersächsischen Weges".

Das Landvolk erkennt eindeutig den Wunsch der Gesellschaft, noch mehr für den Natur-, Arten- und Gewässerschutz zu leisten, an. Niedersachsens Bäuerinnen und Bauern sind dazu bereit, deshalb geht das Landvolk den Niedersächsischen Weg der Landesregierung mit. Gemeinsam werden auf diesem Weg verschiedene Gesetzesvorschläge ausgearbeitet und in die parlamentarische Beratung gegeben. In diese Konzepte bringt sich das Landvolk Niedersachsen gestaltend ein und schlägt aktiv Lösungen für die richtige Balance zwischen Natur und Landwirtschaft vor. Die neue Internetseite begleitet diesen Prozess und will mit Text-, Bild- und Tonbeiträgen für mehr Transparenz sorgen.

Coronavirus und Sammelunterkünfte


Das niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung hat "Empfehlungen  zum Schutz vor Ansteckung mit dem Coronavirus in Sammelunterkünften und bei gemeinschaftlicher Unterbringung" aufgestellt. Sofern Sie Saisonarbeitskräfte in Sammelunterkünfte oder in einer  gemeinschaftliche Unterbringung haben, sollten Sie die Empfehlungen lesen.

Diese Empfehlungen können Sie sich hier anschauen und runterladen:

Empfehlungen zum Schutz vor Ansteckung mit dem Coronavirus in Sammelunterkünften und bei geminschaftlicher Unterbringung

Aktionswoche Artenvielfalt

Die Aktionswoche "Artenvielfalt" läuft vom 18.05.2020 bis 22.05.2020.

Die Landwirte aus Melle zeigen über die Social Media-Kanäle Facebook und Instagram, wie sie aktiv auf Wiesen und Feldern zu mehr Biodiversität beitragen. Aufgrund der Corona-Pandemie wird die Botschaft diese Woche verstärkt per Video oder Fotos über die o. g. Kanäle verteilt.
Überlicherweise werden Wochenmärkte und Fußgängerzonen genutzt, um mit den Verbraucherninnen und den Verbrauchern ein Dialog zu dem Thema zu führen.

Schaut gerne auf den Social-Media-Plattformen vorbei und macht euch ein eigenes Bild von den zahlreichen Maßnahmen.

Förderprogramm Landwirtschaft und Umwelt - online

Der Förderverein für regionale Entwicklung e.V. gibt mit den "Azubi-Projekten" wir Auszubildenden und Studierenden (unter Anleitung erfahrener Ausbilder)  die Möglichkeit, praktische Berufserfahrung an realen Webseitenprojekten zu sammeln. Im Rahmen dessen können sich Kommunen, Vereine, öffentliche und soziale Einrichtungen und kleinere Unternehmen kostenfrei eine Webseite erstellen lassen. Derzeit sucht der Verein im Rahmen des Förderprogramms "Landwirtschaft und Umwelt - online" neue Projektpartner aus dem Bereich der Landwirtschaft und des Umweltschutz. 
Folgend finden Sie Informationen zu dem Verein und dem Projekt:

Vorstellung Verein und Projekt

Pressemitteilung 

Achtung - Zur Zeit telefonisch nicht erreichbar!

Auf Grund eines Problems mit unserer Telefonanlage sind wir heute telefonisch nicht zu erreichen!
Ab Morgen, den 5.5.2020 ca. 9 Uhr, sollte voraussichtlich wieder alles funktionieren.
Danke für euer Verständnis!

Modyf Frühjahrsaktion

Folgend finden Sie den neuen Flyer für Arbeitsbekleidung der Firma Modyf!
Jedes Mitglied, weleches sich über den Flyer anmeldet, erhält eine Kundennummer und einen Rabattcode. Dieser zieht dann 25% vom Rechnungsbeterag ab!

LVB-Modyf Frühjahrsaktion

Saisonarbeitskräfte im Landkreis Osnabrück

Hinweis zum Einreiseverfahren von Saisonarbeitskräften

„Zusätzliche Anzeigepflicht beim Landkreis Osnabrück“
Die zusätzliche Mitteilung an den Landkreis Osnabrück erfolgt per E-Mail an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Bitte halten Sie folgendes Verfahren bei der Anmeldung von Saisonarbeitskräften zur Einreise ein:
Die Saisonarbeitskräfte sind vor Einreise gegenüber der Bundesrepublik Deutschland (BRD) anzumelden. Die Anmeldung erfolgt auf der Internetseite: https://saisonarbeit2020.bauernverband.de/

Nach Einreise und Durchführung des vorgeschriebenen Gesundheitschecks ist eine Kopie der durch das medizinische Fachpersonal unterschriebenen Beschäftigten-Liste dem Landkreis Osnabrück unter Angabe des Tages der Einreise per E-Mail zuzuleiten.
Damit kann auch die Arbeitsaufnahme angezeigt werden.
Darüber hinaus ist dem Landkreis Osnabrück eine Dokumentation der ergriffenen Hygienemaßnahmen zuzuleiten.
Die Mitteilungen an den Landkreis Osnabrück erfolgen per E-Mail an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
 

Weiterhin möchten wir noch folgende Hinweise weitergeben:

  • Die Einreise der Erntehelfe ist nur als Gruppenreise über das Listenverfahren der Bundesportals und nur auf dem Luftweg zulässig.
  • Wir bitten darum die Hygienevorschriften die in der „Anlage 1 – Konzeptpapier Saisonarbeiter im Hinblick auf den Gesundheitsschutz (Coronavirus (SARS-CoV-2)“ beschrieben werden bei der Einreise der Saisonarbeitskräfte einzuhalten.


Folgende weitere Anlagen können Sie hier einsehen:


Hinweis zur Saisonarbeit im Landkreis Osnabrück

Anlage 1_Konzeptpapier BMEL

Anlage 2a_Betriebsanweisung-Deutsch

Anlage 2b_Betriebsanweisung-Bulgarisch

Anlage 2c_Betriebsanweisung-Rumänisch

Anlage 2d_Betriebsanweisung-Russisch

Anlage 2e_Betriebsanweisung-Ungarisch

Anlage 3a_Hygienetipps-Deutsch

Anlage 3b_Hygienetipps-Englisch

Anlage 3c_Hygienetipps-Russisch

Anlage 4_ASP Handzettel

Anlage 5a_Vorabinformation und Einverständnis Saisonarbeitskräfte-Deutsch

Anlage 5b_Vorabinformation und Einverständnis Saisonarbeitskräfte-Bulgarisch

Anlage 5c_Vorabinformation und Einverständnis Saisonarbeitskräfte-Rumänisch

Anlage 5d_Vorabinformation und Einverständnis Saisonarbeitskräfte-Ungarisch

Anlage 5e_Vorabinformation und Einverständnis Saisonarbeitskräfte-Ukrainisch

Anlage 6_Vordruck Nachweis Unterweisung Hygiene Betrieb

Anlage 7_Hinweis Anmeldeverfahren

Anlage 8_FAQ