Nicht vergessen: Nachbau bis zum 30.06.2019 melden
Die Rückmeldefrist für die Nachbauerklärung Herbst 2018/Frühjahr 2019 endet am 30.06.2019.
Die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) bittet die Landwirte, ihre Nachbauerklärungen per Post oder online unter www.stv-bonn.de fristgerecht einzureichen.
Bitte beachten Sie die anliegende Presseinformation.
⇒ Presseinformation