Wichtig! Ihre Teilnahme ist gefragt!

Die EU will den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln um 50% reduzieren!

Landvolk setzt sich weiter für Änderungen der EU-Pläne bei Pflanzenschutzmitteln ein

-LPD-  Der kürzlich von der EU-Kommission vorgelegte Entwurf einer „Verordnung über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln“ sorgt bei den Landwirtinnen und Landwirten in Niedersachsen für großes Unverständnis und Fassungslosigkeit. „Die Pläne der Kommission entziehen, sollten sie so wie geplant umgesetzt werden, uns faktisch die Arbeitsgrundlage. Die sichere Versorgung der Verbraucherinnen und Verbraucher mit Nahrungsmitteln ist gefährdet“, betont Landvolkpräsident Dr. Holger Hennies.

In einem Schreiben an die Kreisverbände in Niedersachsen hat der Landesbauernverband noch einmal alle Fakten zusammengefasst und zudem (heute) nochmals dazu aufgerufen, sich mit Betroffenheitsbekundungen – auch direkt aus der Mitgliedschaft - möglichst zahlreich an die EU-Kommission zu wenden.

Die Stellungnahmen sollen auch im laufenden Landtagswahlkampf genutzt werden. „Ich bitte unsere Landwirtinnen und Landwirte, möglichst viele Veranstaltungen zu nutzen, um mit Kandidatinnen und Kandidaten zur Landtagswahl ins Gespräch zu kommen“, so Hennies. „Die Politikerinnen und Politiker müssen nun Farbe bekennen.“ Weitere Aktionen sind geplant.

 

Wie kann ich mich an der Konsulation beteiligen?

Leitfaden zur Teilnahme an der Konsultation zur EU-Pflanzenschutz-Verordnung

Der Vorschlag der Kommission einer „Verordnung über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln“ kann im Rahmen einer öffentlichen Konsultation bis zum 19. September von Jedermann kommentiert werden. Die eingegangenen Rückmeldungen werden nach Fristende von der Europäischen Kommission zusammengefasst und dem Europäischen Parlament und dem Rat vorgelegt, um in die Gesetzgebungsdebatte einfließen zu können. Daher ist es besonders wichtig durch die zahlreiche Teilnahme aufzuzeigen, dass die geplanten Regelungen für den Berufsstand erhebliche Bedeutung haben.

Die Stellungnahme kann unter folgendem Link abgegeben werden: https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/12413-Pestizide-nachhaltige-Verwendung-aktualisierte-EU-Vorschriften-_de      

Zur Abgabe einer Stellungnahe ist eine vorherige einmalige Registrierung notwendig. Dafür braucht es nur eine E-Mailadresse.

 

Das Einbringen inhaltlich identischer Musterschreiben ist dabei nicht zielführend. Vielmehr ist es für den weiteren Prozess wichtig, dass Kritik und Forderungen möglichst individuell vorgetragen werden. Bringen sie daher in Ihre Argumentation möglichst viel an betrieblicher und regionaler Betroffenheit und konkrete Beispiele ein. Hierfür einige Aspekte die Sie dabei aufgreifen können:

  • Beschreiben Sie kurz und knapp ihren Betrieb.
    • Wie viel Fläche bewirtschaften Sie? Liegt der Schwerpunkt eher im Ackerbau oder in der Tierhaltung?
  • Beschreiben Sie Ihre Betroffenheit durch das pauschale Pflanzenschutzverbot in Schutzgebieten.
    • Wie viel Fläche bewirtschaften Sie in Wasserschutzgebieten, Trinkwassergewinnungsgebieten, Heilquellenschutzgebieten, Landschaftsschutzgebieten, Naturschutzgebieten, Biosphärenreservat und/oder Nationalparks (ggf. unter Nennung der konkreten Namen der Schutzgebiete)?
    • Bauen Sie in diesen Gebieten spezielle Kulturen (z.B. Raps, Zuckerrüben, Kartoffeln, Obst, Gemüse) an, die ohne (chemischen) Pflanzenschutz nicht oder kaum rentabel anzubauen sind?
    • Welche betrieblichen Folgen hätte das Verbot in Schutzgebieten für Ihren Betrieb? z.B. zurückgehende Erträge, mangelnde Qualitäten, fehlende eigene Futterversorgung, hohe Umstellungskosten, fehlende praxistaugliche Alternativen, Existenzgefährdung, Hofaufgabe. Sie sollten dabei erwähnen, dass der von der Kommission in Aussicht gestellte, auf fünf Jahre befristete, Ausgleich der Erschwernisse die Folgen nicht annähernd kompensieren können.
  • Beschreiben Sie, warum Sie die geplanten bürokratischen Dokumentations- und Beratungspflichten kritisch sehen/ablehnen.
    • z.B. Kein Regelungsbedarf/kein Mehrwert, weil ohnehin nur Anwendung streng geprüfter und behördlich zugelassener Pflanzenschutzmittel mit Auflagen, die schädliche Auswirkungen auf Mensch und Umwelt praktisch ausschließen; Gute Aus- und Weiterbildung (Sachkundenachweis); Einsatz regelmäßig gewarteter Anwendungsgeräte (Spritzen-TüV); Überforderung kleinerer und mittlerer Betriebe.
  • Beschreiben Sie das bisherige Engagement und Bemühungen Ihres Betriebs/Ihres Verbandes in Sachen Natur- und Wasserschutz und Reduzierung Pflanzenschutzmitteleinsatz.
    • z.B. Wasserschutzkooperationen, Vertragsnaturschutz, Projektteilnahmen, Umstellung auf Ökolandwirtschaft, Kooperationen mit Naturschutzverbänden und Imkern, freiwillige Weiterbildungen und Beratung-Inanspruchnahmen, Investitionen in Präzisionstechnik usw.
    • Wie werden die zusätzlichen ordnungsrechtlichen Verbote und Vorgaben ihre Bereitschaft beeinflussen, zukünftig sich (weiter) freiwillig zu engagieren (Stichwort Vertrauensbruch)?
  • Beschreiben Sie aus Ihrer Sicht die Folgen der Verordnung bzgl. wirtschaftlicher Entwicklung und Versorgungssicherheit.
    • Was bedeuten die Reduktionsziele und Verbote für die Landwirtschaft und die damit verbundenen Unternehmen im vor- und nachgelagerten Bereich in Ihrer Region? z.B. zahlreiche Hofaufgaben, Veränderung der Kulturlandschaft durch den Wegfall typischer Anbaukulturen (wie Raps oder Obstbau), Wegfall des Wirtschaftsmotors Landwirtschaft, Niedergang der regionalen Wirtschaft, negative Auswirkungen im Ökobereich durch Preisverfall infolge massenhaft erzwungener Umstellung am Markt vorbei.
    • Wie schätzen Sie die Folgen für die Ernährungssicherheit ein? z.B. weniger Grundnahrungsmittel in der EU; steigende Lebensmittelpreise, höhere Importabhängigkeit, soziale Verwerfungen; Intensivierung der Landwirtschaft im Ausland mit negativen Folgen für die globale Biodiversität; unverantwortliche Politik in Zeiten von Krieg in der Ukraine, Hunger in weiten Teilen der Welt und steigender Inflation, die die ärmsten Bevölkerungsschichten am härtesten trifft. 
  • Begründen Sie, warum Parlament und Rat die Verordnung in dieser Form ablehnen sollen.
    • z.B. unverhältnismäßiger Eingriff in Eigentums- und Berufsfreiheitrecht; Undifferenzierte Verbote ohne Beachtung der Schutzzwecke bspw. bei Landschaftsschutzgebieten; überbordende bürokratische Gängelung durch ausufernde Dokumentationspflichten, die gerade kleinere Betriebe nicht schultern können, ohne erkennbaren Nutzen für die Biodiversität; Formulierung nicht-erreichbarer Reduzierungsziele, weil bisher praxistaugliche Alternativen fehlen; nicht schulterbare wirtschaftliche Folgen mit unkalkulierbaren negativen Auswirkungen auf die globale Ernährungssicherheit

Zum Abschluss noch zwei Anmerkungen die uns wichtig erscheinen:

Auch wenn die von der Kommission vorgeschlagenen Regelungen von vielen als „Zwangsökologisierung“ angesehen werden, ist es nicht hilfreich, in der Konsultation den Ökolandbau zu kritisieren. Auch die ökologisch wirtschaftenden Betriebe sind in den Schutzgebieten nicht unerheblich betroffen und eine Spaltung des Berufsstandes ist absolut kontraproduktiv.

Weiterhin ist uns klar, dass es Zeit kostet, sich an den PC zu setzen und etwas ausführlicher zu beschreiben wie die Auswirkungen auf den einzelnen Betrieb sind. Aber wir haben umso größere Chancen auf eine Änderung der Verordnung je größer der Zahl derer ist, die auf diesem Wege auch der Öffentlichkeit klarmachen, dass es hier um betriebliche und persönliche Existenzen geht.