Aktuelles vom Hauptzollamt Frankfurt (Oder)

Informationen zur Änderung der Antragstellung für Dieselrückvergütungsanträge ab Kalenderjahr 2021

In den letzten Tagen haben die Hauptzollämter ein Informationsschreiben für die zukünftige Antragstellung ab dem Kalenderjahr 2021 (Antragszeitraum 2020) an alle Antragsteller rausgeschickt.

Bisher war es ihnen möglich, die Agrardieselentlastung entweder in Papierform oder online zu beantragen. Bei der derzeitigen Online-Antragstellung ist noch der Versand des komprimierten Formulars notwendig gewesen.

lm Zuge der Digitalisierung der Verwaltungsleistungen der Zollverwaltung wird die Antragstellung im Bereich der Agrardieselentlastung ab dem Kalenderjahr 2021 als Dienstleistung im Bürger- und Geschäftskundenportal (BuG-Portal) angeboten. Damit soll die Kommunikation zwischen ihnen und der Zollverwaltung schneller, effizienter und nutzerfreundlicher werden.

Ab 4. Januar 2021 ist eine vollständig elektronische Antragstellung über das BuG-Portal (www.zoll-portal.de) möglich, ohne dass es eine zusätzliche Übersendung des ausgedruckten Antragsformulars nötig ist.

Dazu ist es jetzt für sie wichtig dem Hauptzollamt bis zum 10. Dezember 2020 ihre Emailadresse per Mail mitzuteilen, sofern das noch nicht mit dem Dieselrückvergütungsantrag 2020 geschehen ist.

Mailadresse dafür ist:           Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Für Rückfragen stehen wir selbstverständlich zur Verfügung.

Ansprechpartnerin:   
Christine Schneidermann
Mittwoch-, Donnerstag- u. Freitagvormittag 8.00 – 13.00 Uhr
Telefon:          05422 950 219
Email:             Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!                                   

Quelle: Zoll